Viele Menschen fragen sich jedes Jahr: Was kann man von der Steuer absetzen? Tatsächlich berücksichtigt das Finanzamt zahlreiche berufliche und bestimmte private Ausgaben. Dazu gehören beispielsweise Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Versicherungsbeiträge und Kinderbetreuungskosten. Wer seine Ausgaben richtig dokumentiert, kann deshalb unter bestimmten Voraussetzungen seine Steuerlast reduzieren.
Allerdings lässt sich nicht jede Rechnung automatisch von der Steuer absetzen. Einige Ausgaben mindern das zu versteuernde Einkommen, während bestimmte Steuerermäßigungen direkt die festgesetzte Einkommensteuer senken. Außerdem gelten unterschiedliche Höchstbeträge und Nachweispflichten.
Deshalb lohnt es sich, die wichtigsten Abzugsmöglichkeiten zu kennen. Dieser Ratgeber erklärt verständlich, welche Kosten berücksichtigt werden können, welche Pauschalen gelten und welche Fehler Steuerzahler vermeiden sollten.
Steuer absetzen: Welche Ausgaben erkennt das Finanzamt an?
Das deutsche Steuerrecht unterscheidet mehrere Kategorien steuerlich relevanter Ausgaben. Welche davon infrage kommen, hängt unter anderem von der beruflichen Tätigkeit, den persönlichen Lebensumständen und dem jeweiligen Steuerjahr ab.
Zu den wichtigsten Kategorien gehören:
- Werbungskosten: Beruflich veranlasste Ausgaben von Arbeitnehmern.
- Betriebsausgaben: Kosten, die durch eine selbstständige oder gewerbliche Tätigkeit entstehen.
- Sonderausgaben: Beispielsweise bestimmte Versicherungsbeiträge, Spenden und Kinderbetreuungskosten.
- Außergewöhnliche Belastungen: Unter bestimmten Voraussetzungen Krankheits- und Pflegekosten.
- Steuerermäßigungen: Begünstigte Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen.
Allerdings gelten für diese Kategorien unterschiedliche gesetzliche Voraussetzungen. Zudem können Freibeträge, Pauschalen und Höchstbeträge den tatsächlichen Vorteil beeinflussen.
Weitere Informationen zu den steuerlichen Grundlagen bietet das Bundesministerium der Finanzen.
Steuer absetzen: Werbungskosten für Arbeitnehmer
Arbeitnehmer können beruflich veranlasste Ausgaben grundsätzlich als Werbungskosten geltend machen. Dazu zählen beispielsweise Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Bewerbungskosten und Fortbildungen.
Allerdings berücksichtigt das Finanzamt bereits automatisch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Für Steuerjahre ab 2023 beträgt dieser 1.230 Euro.
Deshalb wirken sich zusätzliche Werbungskosten normalerweise erst dann weiter steuermindernd aus, wenn die gesamten berücksichtigungsfähigen Ausgaben diesen Betrag überschreiten.
Steuer absetzen: Fahrtkosten zur Arbeit
Wer regelmäßig zur ersten Tätigkeitsstätte fährt, kann unter bestimmten Voraussetzungen die Entfernungspauschale nutzen.
Dabei zählt grundsätzlich die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Hin- und Rückweg dürfen daher nicht doppelt berücksichtigt werden.
Für das Steuerjahr 2025 gelten grundsätzlich 0,30 Euro je Entfernungskilometer für die ersten 20 Kilometer und 0,38 Euro ab dem 21. Kilometer. Seit 2026 beträgt die Entfernungspauschale grundsätzlich 0,38 Euro ab dem ersten Kilometer.
Allerdings können je nach Verkehrsmittel und persönlicher Situation weitere Regeln gelten. Deshalb sollten Pendler die Vorschriften für das jeweilige Steuerjahr beachten.
Arbeitsmittel und technische Geräte steuerlich geltend machen
Auch beruflich genutzte Arbeitsmittel können steuerlich relevant sein.
Dazu gehören beispielsweise:
- Computer und Laptops
- Beruflich genutzte Smartphones
- Drucker und Zubehör
- Schreibtische und Bürostühle
- Fachbücher
- Beruflich notwendige Software
Bei einer gemischten beruflichen und privaten Nutzung berücksichtigt das Finanzamt grundsätzlich nur den beruflichen Anteil.
Außerdem hängt die steuerliche Behandlung von den Anschaffungskosten und den jeweils geltenden Abschreibungsregeln ab.
Steuer absetzen: Fortbildungen und Bewerbungskosten
Beruflich veranlasste Fortbildungen können ebenfalls Werbungskosten darstellen. Dazu gehören beispielsweise Seminargebühren, Fachliteratur und notwendige Reisekosten.
Allerdings muss ein ausreichender Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit bestehen.
Auch Bewerbungen können Kosten verursachen. Beispielsweise kommen Ausgaben für Bewerbungsunterlagen, Porto oder beruflich veranlasste Vorstellungsgespräche infrage.
Deshalb sollten Arbeitnehmer entsprechende Zahlungsnachweise und Unterlagen aufbewahren.
Bei internationalen Bewerbungen kann beispielsweise ein contoh surat resign kerja als sprachliches Muster für eine professionelle Kündigung hilfreich sein. Ob damit verbundene Kosten steuerlich berücksichtigt werden können, hängt jedoch vom konkreten beruflichen Zusammenhang ab.
Berufliche Reisekosten richtig dokumentieren
Bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten können Fahrtkosten, Übernachtungskosten und Verpflegungsmehraufwendungen steuerlich relevant sein.
Allerdings gelten hierfür besondere Voraussetzungen und Pauschalen.
Außerdem dürfen Arbeitnehmer Kosten, die der Arbeitgeber bereits steuerfrei erstattet hat, grundsätzlich nicht nochmals abziehen.
Wer berufliche Zahlungen organisiert, beschäftigt sich möglicherweise auch mit der Frage which item is a benefit of using the travel card?. Solche Zahlungsmittel können die Dokumentation von Reisekosten erleichtern, ersetzen jedoch keine steuerlich erforderlichen Nachweise.
Steuer absetzen: Homeoffice und Arbeitszimmer
Viele Arbeitnehmer erledigen inzwischen einen Teil ihrer beruflichen Aufgaben von zu Hause aus. Deshalb können die Homeoffice-Tagespauschale und der Abzug für ein häusliches Arbeitszimmer relevant sein.
Allerdings gelten für beide Möglichkeiten unterschiedliche Voraussetzungen.
Steuer absetzen: Homeoffice-Tagespauschale
Für Steuerjahre ab 2023 beträgt die Homeoffice-Tagespauschale grundsätzlich 6 Euro pro begünstigtem Tag.
Dabei liegt der jährliche Höchstbetrag bei 1.260 Euro.
Allerdings müssen die gesetzlichen Voraussetzungen für den jeweiligen Arbeitstag erfüllt sein. Unter bestimmten Bedingungen ist ein Abzug auch möglich, wenn Arbeitnehmer zusätzlich eine erste Tätigkeitsstätte aufsuchen.
Die Tagespauschale gehört zu den Werbungskosten. Deshalb wirkt sie sich zusammen mit anderen beruflichen Ausgaben aus.
Häusliches Arbeitszimmer steuerlich berücksichtigen
Für ein häusliches Arbeitszimmer gelten strengere Voraussetzungen.
Ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer muss insbesondere die Anforderungen an einen nahezu ausschließlich beruflich genutzten Raum erfüllen.
Liegt dort der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein Abzug der tatsächlichen Kosten oder eine Jahrespauschale infrage kommen.
Deshalb sollten Steuerzahler prüfen, welche Regelung zu ihrer persönlichen Situation passt.
Steuer absetzen: Checkliste für wichtige Kosten
Eine übersichtliche Checkliste hilft dabei, mögliche Abzugsmöglichkeiten systematisch zu prüfen.
Nicht jede Ausgabe ist automatisch abziehbar. Dennoch lohnt es sich, die folgenden Bereiche durchzugehen.
Berufliche Ausgaben
- Entfernungspauschale für Arbeitswege
- Arbeitsmittel und Fachliteratur
- Beruflich veranlasste Fortbildungen
- Bewerbungskosten
- Dienstreisen und Übernachtungen
- Homeoffice-Tagespauschale
- Gewerkschafts- und bestimmte Berufsverbandsbeiträge
Private und familiäre Ausgaben
- Bestimmte Versicherungsbeiträge
- Begünstigte Altersvorsorgebeiträge
- Kinderbetreuungskosten
- Begünstigtes Schulgeld
- Spenden
- Kirchensteuer, soweit abziehbar
- Unterhaltsleistungen unter gesetzlichen Voraussetzungen
Ausgaben rund um den Haushalt
- Haushaltsnahe Dienstleistungen
- Begünstigte Handwerkerleistungen
- Bestimmte Pflege- und Betreuungsleistungen
Gesundheit und außergewöhnliche Belastungen
- Medizinisch notwendige Behandlungskosten
- Bestimmte Zahnarztkosten
- Ärztlich verordnete Hilfsmittel
- Begünstigte Pflegekosten
- Weitere gesetzlich anerkannte außergewöhnliche Belastungen
Allerdings berücksichtigt das Finanzamt außergewöhnliche Belastungen häufig erst, soweit sie die individuell zumutbare Belastung übersteigen.
Deshalb führt nicht jede eingetragene Ausgabe automatisch zu einer Steuerersparnis.
Steuer absetzen ohne Belege: Pauschalen und Nachweise
Viele Steuerzahler möchten wissen, welche Ausgaben sie ohne einzelne Quittungen angeben dürfen.
Grundsätzlich gilt in Deutschland die Belegvorhaltepflicht. Das bedeutet, dass viele Nachweise nicht automatisch mit der Steuererklärung eingereicht werden müssen.
Allerdings kann das Finanzamt entsprechende Unterlagen später anfordern.
Deshalb ist es wichtig, zwischen gesetzlichen Pauschalen und tatsächlich entstandenen Ausgaben zu unterscheiden.
Steuer absetzen: Arbeitnehmer-Pauschbetrag
Arbeitnehmer erhalten grundsätzlich einen pauschalen Werbungskostenabzug.
Für Steuerjahre ab 2023 beträgt dieser 1.230 Euro.
Dafür müssen sie keine einzelnen beruflichen Ausgaben nachweisen.
Wer höhere Werbungskosten geltend machen möchte, sollte dagegen geeignete Nachweise bereithalten.
Entfernungspauschale ohne einzelne Fahrtbelege
Bei der Entfernungspauschale müssen Arbeitnehmer nicht jede Fahrt durch eine Tankquittung belegen.
Allerdings müssen die angegebenen Arbeitstage und Entfernungen nachvollziehbar sein.
Deshalb können Arbeitszeitaufzeichnungen oder andere geeignete Unterlagen hilfreich sein.
Homeoffice-Tage richtig dokumentieren
Auch für die Homeoffice-Tagespauschale sind nicht für jeden Arbeitstag einzelne Rechnungen erforderlich.
Dennoch sollten Arbeitnehmer dokumentieren, an welchen Tagen die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt waren.
Ein einfacher Kalender kann dabei helfen.
Kleinere Ausgaben ohne Einzelquittung
Einige Finanzämter akzeptieren in bestimmten Fällen nachvollziehbare Schätzungen oder Eigenbelege.
Allerdings besteht kein allgemeiner Anspruch darauf, beliebige Ausgaben ohne Nachweise abzuziehen.
Deshalb sollten Steuerzahler Rechnungen, Zahlungsbestätigungen und andere Unterlagen möglichst vollständig aufbewahren.
Steuer absetzen: Private Ausgaben und Versicherungen
Auch private Ausgaben können steuerlich relevant sein.
Allerdings unterscheidet das Steuerrecht zwischen gewöhnlichen Lebenshaltungskosten und ausdrücklich begünstigten Aufwendungen.
Lebensmittel, normale Freizeitaktivitäten und alltägliche Kleidung sind beispielsweise grundsätzlich nicht als private Ausgaben abziehbar.
Dagegen können bestimmte Versicherungen, Haushaltsleistungen und Familienkosten berücksichtigt werden.
Steuer absetzen: Versicherungen und Altersvorsorge
Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gehören zu den wichtigen Vorsorgeaufwendungen.
Auch bestimmte Rentenversicherungsbeiträge können steuerlich berücksichtigt werden.
Für andere Versicherungen, etwa private Haftpflichtversicherungen, gelten dagegen besondere Höchstbeträge und Einschränkungen.
Deshalb führt nicht jeder zusätzliche Versicherungsbeitrag zu einer weiteren Steuerersparnis.
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Wer eine Reinigungskraft oder bestimmte andere Dienstleistungen im eigenen Haushalt bezahlt, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Steuerermäßigung erhalten.
Bei begünstigten haushaltsnahen Dienstleistungen beträgt die Ermäßigung grundsätzlich 20 Prozent der berücksichtigungsfähigen Aufwendungen, höchstens jedoch 4.000 Euro jährlich.
Allerdings müssen die Leistungen die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Außerdem benötigt das Finanzamt grundsätzlich eine Rechnung und einen geeigneten Nachweis über die unbare Zahlung.
Handwerkerleistungen
Auch bestimmte Handwerkerleistungen können die Einkommensteuer unmittelbar reduzieren.
Für begünstigte Handwerkerleistungen beträgt die Steuerermäßigung grundsätzlich 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 1.200 Euro jährlich.
Materialkosten gehören dagegen grundsätzlich nicht zu den begünstigten Aufwendungen.
Deshalb sollte die Rechnung Arbeits- und Materialkosten getrennt ausweisen.
Barzahlungen erfüllen die gesetzlichen Voraussetzungen für diese Steuerermäßigung nicht.
Steuer absetzen: Kinderbetreuung und Familienkosten
Familien können verschiedene steuerliche Regelungen nutzen.
Dazu gehören beispielsweise Kinderfreibeträge, Kinderbetreuungskosten und bestimmte Ausbildungsaufwendungen.
Allerdings hängt die konkrete Entlastung von den persönlichen Voraussetzungen ab.
Steuer absetzen: Kinderbetreuungskosten
Für Steuerjahre ab 2025 können Eltern grundsätzlich 80 Prozent der begünstigten Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben abziehen.
Dabei liegt der Höchstbetrag bei 4.800 Euro pro Kind und Jahr.
Für frühere Steuerjahre gelten teilweise andere Beträge.
Außerdem müssen Eltern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen und geeignete Nachweise bereithalten.
Schulgeld und Ausbildung
Unter bestimmten Voraussetzungen können Eltern einen Teil des Schulgeldes für begünstigte Schulen als Sonderausgaben geltend machen.
Dabei gelten gesetzliche Höchstbeträge und Einschränkungen.
Kosten für Unterkunft, Betreuung oder Verpflegung zählen nicht automatisch zum begünstigten Schulgeld.
Familien, die sich mit internationalen Bildungswegen beschäftigen, interessieren sich möglicherweise auch für die best places to study abroad.
Allerdings sind allgemeine Kosten eines Auslandsstudiums nicht allein deshalb steuerlich abziehbar, weil sie der Ausbildung dienen. Entscheidend sind die jeweils anwendbaren steuerlichen Vorschriften.
Steuer absetzen: Krankheitskosten und Pflegekosten
Krankheitskosten können unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden.
Dazu gehören beispielsweise medizinisch notwendige Behandlungen, Medikamente oder bestimmte Hilfsmittel.
Allerdings müssen die Ausgaben die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Außerdem zieht das Finanzamt bei vielen außergewöhnlichen Belastungen eine individuell berechnete zumutbare Belastung ab.
Steuer absetzen: Medizinische Ausgaben
Mögliche Beispiele sind:
- Medizinisch notwendige Zahnarztbehandlungen
- Ärztlich verordnete Medikamente
- Bestimmte Therapiekosten
- Medizinisch notwendige Hilfsmittel
- Begünstigte Pflegeaufwendungen
Allerdings können Erstattungen durch Krankenversicherungen oder andere Stellen den abziehbaren Betrag reduzieren.
Deshalb sollten Steuerzahler sowohl Rechnungen als auch erhaltene Erstattungen dokumentieren.
Steuer absetzen: Spenden und Sonderausgaben
Spenden an steuerbegünstigte Organisationen können unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben berücksichtigt werden.
Allerdings muss die empfangende Organisation die entsprechenden gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Außerdem gelten Nachweisregeln und Abzugsgrenzen.
Für bestimmte kleinere Spenden reicht unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein vereinfachter Nachweis aus.
Deshalb sollten Spender ihre Zahlungsbestätigungen sorgfältig aufbewahren.
Steuer absetzen: Betriebsausgaben für Selbstständige
Selbstständige und Gewerbetreibende können betrieblich veranlasste Ausgaben grundsätzlich als Betriebsausgaben berücksichtigen.
Dazu gehören beispielsweise Kosten für Arbeitsräume, Software, berufliche Versicherungen und betriebliche Reisen.
Allerdings gelten andere Regeln als bei den Werbungskosten von Arbeitnehmern.
Steuer absetzen: Typische Betriebsausgaben
Je nach Tätigkeit können folgende Kosten relevant sein:
- Geschäftlich genutzte Computer
- Bürobedarf
- Betriebliche Software
- Beruflich veranlasste Reisekosten
- Werbung und Marketing
- Steuerberatung für betriebliche Angelegenheiten
- Bestimmte betriebliche Versicherungen
Bei gemischter privater und betrieblicher Nutzung müssen Selbstständige die steuerlichen Aufteilungsregeln beachten.
Deshalb ist eine sorgfältige Buchführung besonders wichtig.
Steuer absetzen: Häufige Fehler vermeiden
Viele Steuerzahler verlieren den Überblick über mögliche Abzüge.
Dabei lassen sich typische Fehler durch eine gute Vorbereitung vermeiden.
Belege nicht aufbewahren
Wer Rechnungen und Zahlungsnachweise frühzeitig sammelt, kann spätere Rückfragen leichter beantworten.
Deshalb empfiehlt sich eine geordnete digitale oder physische Ablage.
Pauschalen falsch verstehen
Nicht jede Pauschale führt automatisch zu einer zusätzlichen Steuerersparnis.
Beispielsweise gehört die Homeoffice-Tagespauschale zu den Werbungskosten und wird nicht unabhängig vom Arbeitnehmer-Pauschbetrag zusätzlich erstattet.
Private und berufliche Kosten vermischen
Bei gemischt genutzten Gegenständen zählt grundsätzlich nur der steuerlich berücksichtigungsfähige Anteil.
Deshalb sollten Steuerzahler die berufliche Nutzung nachvollziehbar dokumentieren.
Das falsche Steuerjahr berücksichtigen
Steuerliche Freibeträge, Pauschalen und Höchstbeträge können sich ändern.
Daher sollten Steuerzahler immer die Regeln des Jahres prüfen, für das sie ihre Steuererklärung erstellen.
Steuer absetzen: Tipps für die Steuererklärung
Eine sorgfältig vorbereitete Steuererklärung kann helfen, gesetzlich vorgesehene Steuervergünstigungen zu nutzen.
Allerdings hängt die tatsächliche Erstattung von den persönlichen Einkommensverhältnissen, bereits gezahlten Steuern und anerkannten Ausgaben ab.
Eine Steuererklärung führt deshalb nicht automatisch zu einer Rückzahlung.
Moderne Steuerprogramme können bei der Eingabe unterstützen. Außerdem kann eine steuerliche Beratung sinnvoll sein, wenn komplexe Einkommensverhältnisse oder besondere Sachverhalte vorliegen.
Wer frühzeitig Unterlagen sammelt, reduziert den Aufwand und kann mögliche Fehler leichter vermeiden.
Steuer absetzen: Häufig gestellte Fragen
Welche Kosten kann man als Arbeitnehmer absetzen?
Arbeitnehmer können beispielsweise Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Fortbildungen und bestimmte Reisekosten als Werbungskosten geltend machen.
Allerdings berücksichtigt das Finanzamt bereits den Arbeitnehmer-Pauschbetrag.
Kann man private Einkäufe absetzen?
Normale private Einkäufe sind grundsätzlich nicht steuerlich abziehbar.
Ausnahmen gelten nur, wenn das Steuerrecht eine bestimmte Ausgabe ausdrücklich begünstigt.
Welche Kosten erkennt das Finanzamt ohne Quittungen an?
Gesetzliche Pauschalen benötigen häufig keine einzelnen Ausgabenbelege.
Allerdings kann das Finanzamt Nachweise für die zugrunde liegenden Voraussetzungen verlangen.
Kann man Handwerkerkosten vollständig absetzen?
Nein. Bei begünstigten Handwerkerleistungen berücksichtigt das Finanzamt grundsätzlich nur bestimmte Arbeitskosten im Rahmen der gesetzlichen Steuerermäßigung.
Materialkosten sind normalerweise ausgeschlossen.
Kann man Versicherungen steuerlich absetzen?
Bestimmte Versicherungsbeiträge können als Sonderausgaben berücksichtigt werden.
Allerdings gelten unterschiedliche Regeln und teilweise Höchstbeträge.
Fazit: Welche Kosten lassen sich von der Steuer absetzen?
Die Frage was kann man von der Steuer absetzen betrifft Arbeitnehmer, Selbstständige und Familien gleichermaßen. Berufliche Aufwendungen, bestimmte private Ausgaben und außergewöhnliche Belastungen können unter den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen steuerliche Vorteile bringen.
Besonders wichtig sind die richtige Zuordnung der Kosten, das Sammeln geeigneter Nachweise und die Beachtung der Regeln des jeweiligen Steuerjahres.
Wer seine Steuererklärung sorgfältig vorbereitet, kann zulässige Abzugsmöglichkeiten nutzen und vermeidet unnötige Fehler. Dabei lohnt es sich, zwischen Abzügen vom Einkommen und direkten Steuerermäßigungen zu unterscheiden.
